Energiesparhäuser

14.09.07
Rat gibt Energiestandard KfW40 bei Veräußerung von Grundstücken vor
Der Rat der Stadt Köln hat am 30.08.07 auf Antrag von Rot-Grün die Verwaltung aufgefordert, bei der Veräußerung bzw. Verpachtung städtischer Grundstücke zum Zweck der Wohn- oder Gewerbebebauung vertraglich zu vereinbaren, dass Neubauten dem Standard des so genannten KfW-Energiesparhauses 40 (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) entsprechen müssen. Der Jahresprimärenergiebedarf beträgt bei solchen Häusern nicht mehr als 40 Kilowattstunden pro m² Gebäudenutzfläche. Sollte dies aus nachweislichen Gründen nicht möglich sein, so ist mindestens ein KfW 60 Standard zu vereinbaren. Gleichzeitig wird die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beauftragt, für ihre Neubauobjekte analog zu verfahren und die Energie-Leitlinien der Stadt Köln an diese Anforderungen anzupassen.

Da vom Endenergieverbrauch der Haushalte und Wohnungen etwa 75 % auf das Heizen entfällt, besteht hier ein hohes Einsparpotenzial. Die von der KfW geförderten Häuser nach „KfW 40 bzw. 60 - Standard“ bieten die Möglichkeit mit geringen Mehrinvestitionen Primärenergieeinsparungen von 30 - 50 % - gegenüber dem Mindeststandard der Energiesparverordnung – zu erzielen. Weil entsprechend die künftigen Heizkosten sinken, ist dies eine sehr wirtschaftliche Maßnahme, um den CO2-Ausstoß zu senken (gekürzt übernommen aus rathaus ratlos, Sept. 2007) Weitere Informationen: www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/CO2-Minder14/index.jsp

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