Fehlerhafte Energieausweise

29.07.08
VZ warnt vor Onlineangeboten - Viele Mieter nicht über Energieausweis informiert
Gemäß Energieeinsparverordnung müssen Besitzer eines vor 1965 errichteten Gebäudes möglichen neuen Mietern bzw. Käufern seit Anfang Juli einen Energieausweis vorzeigen. Für später errichtete Gebäude gilt dies ab Juli nächsten Jahres. Im Energieausweis soll der Energiestandard des Gebäudes dargestellt werden. Bis zum Oktober können Besitzer von älteren Gebäuden noch zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis wählen. Letzterer beruht auf der Feststellung des Energieverbrauchs der derzeitigen Mieter und kann auch zu günstigen Preisen online bezogen werden.

In einer Untersuchung durch die Verbraucherzentrale NRW wurde jedoch festgestellt, dass diese Internet-Energieausweise oft mangelhaft sind. In 97 untersuchten Fällen wurde nur einmal die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Informationen abgefragt. In den anderen Fällen lag diese Zahl bei 7-13. Von 29 getesten Energieausweisen waren 12 aus formaler Sicht fehlerhaft, bei 13 stimmten die eingetragenen Daten mit den übermittelten nicht überein und in 18 Fällen wurden falsche Berechnungen durchgeführt. Keiner der Anbieter erhob Zweifel an unrealistisch niedrigen Angaben, die von der Verbraucherzentrale absichtlich angegeben wurden.

Die Haftung für einen falschen Energieausweis liegt beim Hausbesitzer bzw. Vermieter. Wenn man ein online Energieausweis beziehen möchte, sollte man bei der Auswahl eines Anbieters zumindest darauf achten, dass dieser alle 14 Daten abfragt.
Generell scheinen die Kenntnisse über Energieausweise gering zu sein.
Laut einer Umfrage von der Immowelt AG ist 71% der Mieter in Deutschland der Energieausweis gar nicht bekannt. Bei den Eigentümern gaben nur 45% an, mit den Regelungen des Energieausweises gut vertraut zu sein. Weitere Infos unter:
www.vz-nrw.de/energieausweis

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