Regenerative Vollversorgung

04.02.11
Sondergutachten: 100% erneuerbare Stromversorgung zwischen 2030 - 2040 möglich
Eine Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien ist auch bei „strengen Anforderungen des Naturschutzes und der Vermeidung von anderen Nutzungskonflikten“ möglich, sicher und bezahlbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Sondergutachten „Wege zu 100% erneuerbarer Stromversorgung“, das er am 26.1.2011 der Öffentlichkeit vorstellte. Unter Beibehaltung des bisherigen Ausbautempos und mit der Erschließung von Energieeffizienzpotentialen kann die Vollversorgung schon zwischen 2030-2040 erreicht werden. Der Neubau von Kohlekraftwerken und die Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken seien hingegen nicht erforderlich.

Die Aussagen basieren auf verschiedenen Szenarien, wobei der Stromverbrauch und der Export von Strom aus erneuerbaren Energiequellen variiert wurde. Danach wäre auch eine regenerative Selbstversorgung denkbar, wobei die Stromgestehungskosten von sonst unter 7ct/kWh höher ausfallen würden. Die Kosten sind umso niedriger, je erfolgreicher eine anspruchsvolle Energiespar- und Effizienzpolitik ist und die Nutzung von Pumpspeicherkraftwerken in Skandinavien oder im Alpenraum gelingt.

Neben klaren EU-weiten Klimaschutzzielen incl. eines Fahrplans zur erneuerbaren Vollversorgung sind daher Maßnahmen zur Stromeinsparung ein zentrales Anliegen des Gutachtens. Der Sachverständigenrat fordert hier die Festlegung von Verkaufsobergrenzen über Stromkundenkonten. Diese sollen wie bei einem cap-and-trade-System handelbar sein, sodass Energieeffizienz zum strategischen Geschäftsziel von Energieversorgern werden kann. www.umweltrat.de

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