Wärmegesetz in Kraft

17.05.11
Öffentliche Gebäude als Vorbild für den Ausbau erneuerbarer Energien – Hilfe für Schulen
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ist jetzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um gesetzt worden, bei der öffentliche Gebäude eine Vorbildfunktion übernehmen sollen. Dies betrifft nicht nur neue Gebäude. Auch bei bestehenden öffentlichen Gebäuden gibt es nun eine Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien. Die Verpflichtung gilt auch für Gebäude, die von der öffentlichen Hand angemietet werden.

Wie der Anteil von Solarenergie bei Schulen gesteigert werden kann und dabei zugleich das Thema „Erneuerbare Energien“ in die pädagogischen Abläufe integriert wird, zeigt das erfolgreiche Projekt „Erneuerbare Energien sichtbar machen!“. Bis 2013 können sich jetzt weitere 400 Schulen bewerben und eine der begehrten Solarsupport-Aufrüstungen erhalten. Die Schulen werden dabei mit einer Anzeigetafel für die Ertragsdaten, einem Datenlogger sowie geeigneten Unterrichtseinheiten ausgestattet. Alle teilnehmenden Schulen werden auf dem Klimaschutzschulenatlas im Internet abgebildet. Interessierte Schulen können sich hier bewerben, indem sie einen Fragebogen ausfüllen. www.klimaschutzschulenatlas.de

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