Kreislaufwirtschaft

17.11.11
Bundestag beschließt Gesetz: Getrennte Sammlung von Bioabfällen ab 2015 Pflicht
Ende Oktober hat der Deutsche Bundestag das von der Bundesregierung vorgelegte Kreislaufwirtschaftsgesetz beschlossen. „Die Zukunft gehört einer Wirtschaft, die ihre Ressourcen nicht verschwendet, sondern intelligenter produziert - mit einer Ökonomie, die Abfall noch viel stärker als einen echten Wertstoff nutzt“ sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen

Mit der Gesetzesnovelle wird der Schwerpunkt des Abfallrechts wesentlich stärker auf die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling gelegt. Mit der Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen ab dem Jahr 2015 schafft das Gesetz eine entscheidende Voraussetzung für weiter steigende Recyclingquoten.

Bis zum Jahr 2020 sollen 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden. Alleine mit der geplanten Einführung einer Wertstofftonne sollen zusätzlich noch einmal rund 7 Kilogramm wertvolle Reststoffe pro Jahr und Einwohner für das Recycling erfasst werden.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz wird nun dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Es dient auch der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie. www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/47898.php

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