Kölner Bürgerhaushalt 2015

01.11.14
Beteiligung ist vom 17.11. bis 07.12.14 möglich
Für den Haushalt 2015 der Stadt Köln sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich (für einen Teilbereich) zu beteiligen. Im aktuellen Verfahren liegt der Schwerpunkt auf Vorschlägen für die jeweiligen Stadtbezirke. Damit sind Maßnahmen gemeint, die originär in die Zuständigkeit der Bezirksvertretungen fallen (§ 37 GO NRW)

Vom 17. Bis 30.11.14 können Vorschläge auf der Onlineplattform Vorschläge eingereicht werden. Deren Bewertung und Kommentierung ist von Beginn an und darüber hinaus bis zum 07.12.14 möglich.

Auf Basis der Pro-Kontra-Bewertungen werden für jeden Stadtbezirk die 15 höchstbewerteten mit Darstellung der finanziellen Auswirkungen der jeweiligen Bezirksvertretung vorgelegt. Diese entwickelt hieraus eine Prioritätenliste, über die Finanzausschuss und Rat im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2015 beraten und beschließen.

Des Weiteren sind auch Vorschläge zu allen weiteren Bereichen des Haushalts möglich. Diese werden mit Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanung dem Finanzausschuss vorgelegt.

Der Online-Zugang ist https://buergerhaushalt.stadt-koeln.de/2015/ .

Autor/in: RH

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